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Generalzolldirektion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    oberste nationale Zollbehörde. Die Generalzolldirektionen wird in vielen Staaten als oberste nationale Zollbehörde unterhalb des nationalen Finanzministeriums geführt, z. B. in Frankreich, Schweden, Rumänien, Türkei, Albanien und Israel.

    In Deutschland hat das Bundesministerium der Finanzen entschieden, eine Generalzolldirektion als oberste Zollbehörde mit Wirkung vom 1.1.2016 zu gründen. Bislang im BMF angesiedelte Aufgaben werden abgeschichtet, die bisherigen Mittelbehörden, die fünf Bundesfinanzdirektionen (BFD), werden aufgelöst und in die neue Generalzolldirektion überführt. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) und das Zollkriminalamt (ZKA) gehen ebenso in der GZD auf. Die GZD bekommt den Status einer Bundesoberbehörde. Der Sitz der Generalzolldirektion soll in Bonn sein, wobei verschiedene Dienstsitze an den bisherigen Standorten der BFDen und des BWZ erhalten bleiben. Die GZD gliedert sich in zwei Zentraldirektionen und sieben Fachdirektionen. Eine entsprechende Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes ist im November 2015 beschlossen worden. Ziel der erneuten Strukturreform ist eine Effizienzsteigerung und Stärkung der Ortsebene. Die Mittelbehörden in der Zollverwaltung werden aufgegeben.

    Hintergrund: In Deutschland gibt es traditionell einen dreistufigen Verwaltungsaufbau der Zollverwaltung. Hauptzollamt, Zollfahndungsamt (örtliche Behörde), Bundesfinanzdirektion, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ), Zollkriminalamt (ZKA) (Mittelbehörde), Bundesministerium der Finanzen (oberste Behördenebene). Zuvor (bis 2008) waren die Oberfinanzdirektionen die gemeinsamen Mittelbehörden der Finanzverwaltung der Länder und des Bundes. 

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