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Faktorverfahren für Ehegatten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 haben Ehegatten zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Dieser Faktor hat die Wirkung eines steuermindernden Multiplikators. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - bes. für geringer verdienende Ehepartner - zu schaffen.

    Vgl. auch Lohnsteuerklassen, Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.

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