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Designated Sponsor

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im elektronischen Handelssystem XETRA eingesetzter Betreuer für die weniger liquiden Werte, also z.B. nicht für DAX-Titel. Designated Sponsors stellen bei Bedarf Geld- oder Briefkurse in den Werten, für die sie verantwortlich sind. Oft sind Designated Sponsors die Banken oder Wertpapierhändler, die das Unternehmen schon bei der Emission begleitet haben.

    Designated Sponsors unterliegen strengen Anforderungen und werden geratet, dabei werden z.B. das minimale Quotierungsvolumen und der maximale Spread bewertet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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