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doppelt qualifizierte Mehrheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft können auch nach den veränderten Regeln des WEG schwerwiegende Entscheidungen nur mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschließen. Dies gilt bspw. dann wenn die Gemeinschaft das Gebäude modernisieren will. Diese Mehrheit ist auch erforderlich, wenn die Kosten einer Baumaßnahme anders als nach Miteigentumsanteilen verteilt werden.

    Doppelt qualifiziert heißt:

    • Drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer müssen zustimmen. Jeder hat nur eine Stimme, egal wie viel Wohnungen er besitzt.
    • Die zustimmenden Eigentümer müssen zusammen über mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile verfügen. Eigentümer mehrerer Wohnungen sind also nicht benachteiligt.

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