Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Overruling vom 27.07.2012 - 11:38

Overruling

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unter Overruling versteht man die manuelle Änderung eines maschinell ermittelten Ratingergebnisses auf der Grundlage einer Einzelfallentscheidung. Der Sachbearbeiter trifft dabei eine individuelle Ermessensentscheidung. Wichtig ist dabei zu beachten, dass eine Regel des standardisierten Ratingvorganges durch einen autorisierten Sachbearbeiter überstimmt und damit korrigiert wird. Natürlich wird dies hinreichend zu begründen und zu dokumentieren sein.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com