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Revision von Mietermodernisierung vom 27.07.2012 - 11:38

Mietermodernisierung

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    Seit 1981 haben auch Mieter von Wohnungen die Möglichkeit, Bausparmittel gemäß § 2 WoPG prämien- und steuerbegünstigt für bauliche Maßnahmen zur Modernisierung der von ihnen angemieteten Wohnungen einzusetzen.

    Grundlage sollte dabei eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter sein, in der die geplanten Maßnahmen detailliert beschrieben werden und der Vermieter seine Zustimmung zu deren Durchführung gibt. Eine entsprechende Mustervereinbarung ist vom Bundesjustizministerium herausgegeben worden. Werden anlässlich einer Mietermodernisierung Bauspardarlehen eingesetzt, hat ebenfalls eine entsprechende Sicherstellung zu erfolgen, d.h. der Vermieter müsste bei der Sicherheitenstellung mitwirken.

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