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Revision von Mieterprivatisierung vom 27.07.2012 - 11:38

Mieterprivatisierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nachdem immer mehr private und kommunale Wohnungsbestände vorwiegend an ausländische Investorengruppen verkauft worden sind, werden natürlich insbesondere die bisherigen Mieter als potenzielle Erwerber der aufgeteilten Wohneinheiten angesprochen. Auf den ersten Blick spricht nichts gegen den Erwerb der bisherigen Mietwohnung: Der Mieter kennt die Wohnung, der Kaufpreis hört sich meist günstig an und die Kreditrate übersteigt die bisherige Miete nur unwesentlich.

    Die Verbraucherzentralen bieten inzwischen persönliche Beratungen hierzu an. Zu bedenken ist nämlich, dass die Wohnungen oft alt und damit hohe Folgekosten für die Instandsetzung verbunden sind. Die neuen Wohnungseigentümergemeinschaften verfügen meist über keine oder nur geringe Rücklagen. Darüber hinaus handelt es sich meist um Wohnungen in größeren Wohnblöcken mit mehr als 20 Wohnungen. Diese sind im Bedarfsfall fast unverkäuflich oder nur mit erheblichen Einbußen veräußerbar. In jedem Einzelfall sollte sich der Mieter über seine Schutzrechte informieren.

    Vgl. auch Umwandlungsschutz.

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