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Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)

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    Abk. MietRÄndG; das Mietrechtsänderungsgesetz (Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln) vom 11.3.2013 enthält die einzelnen erforderlich gewordenen Änderungen in diversen Gesetzen.

    Art. 1

    Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

    Art. 2

    Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

    Art. 3

    Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

    Art. 4

    Änderung der Zivilprozessordnung

    Art. 5

    Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

    Art. 6

    Änderung des Gerichtskostengesetzes

    Art. 7

    Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

    Art. 8Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
    Art. 9Inkrafttreten

    Die Änderungen umfassen folgende Regelungskomplexe:

    • Energetische Sanierung von Wohnraum
    • Förderung des Contracting (gewerbliche Wärmelieferung durch spezialisierte Unternehmen)
    • Bekämpfung des Mietnomadentums
    • Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
    • Ermächtigung der Bundesländer zur Veränderung der Kappungsgrenze zur Abdämpfung des Anstiegs der Bestandsmieten

    Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) vom 21.4.2015 sind mit Wirkung vom 1.6.2015 weitere Änderungen erfolgt:

    • Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn
    • Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
    • Ausnahmen
    • Auskunft über die Miete
    • Regelung über die Wohnungsvermittlung/Bestellerprinzip

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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