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Spiel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag, bei dem der Geschäftserfolg von einer Ungewissheit, v.a. Zufall abhängt. Eine Verbindlichkeit wird durch Spiel nicht begründet (§ 762 BGB; Naturalobligation). Im Gegensatz zum Preisausschreiben geht es beim Spiel vornehmlich um Unterhaltung bzw. Gewinn.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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