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Umsatzsteuer auf das Meistgebot

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei der Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör erstreckt sich die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9a UStG nur auf das Grundstück, nicht auf das Zubehör. Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren umfasst auch die auf das Zubehör entfallende Umsatzsteuer (Bruttobetrag). Hierauf sollte im Bekanntmachungsteil eines Versteigerungstermins hingewiesen werden.

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