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Landesbetrieb

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtlich unselbstständiger, organisatorisch ausgegliederter Teil der Landesverwaltung (vgl. z.B. § 26 Hess LHO).

    Im Haushaltsplan des Landes sind nur die Zuführungen und Ablieferungen zu veranschlagen (Nettobetrieb).

    Beispiele: Hafenbetriebe, Landeskrankenhäuser, Domänen.

    Pflichten: Ein Wirtschaftsplan ist aufzustellen; kaufmännisches Rechnungswesen ist anzuwenden; ein Jahresabschluss ist aufzustellen sowie eine Kosten- und Leistungsrechnung durchzuführen. Unberührt gelten die Haushaltsgrundsätze.

    Auf Bundesebene entspricht dem Landesbetrieb der Bundesbetrieb nach § 26 BHO, auf der Kommunalebene der Eigenbetrieb.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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