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Nachnahme

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Postwesen
    2. Buchung
    3. Umsatzsteuerrecht

    Postwesen

    Einziehungsverfahren durch die Post, vgl. Inkassogeschäft. Vgl. § 422 HGB.

    Buchung

    Da bei einer Nachnahme der Besteller beim Empfang der Sendung neben den reinen Warenkosten auch die Nachnahmepostgebühr zu entrichten hat, sind zwei Buchungssätze möglich:
    (1) Buchung von Warenkosten und Nachnahmegebühr auf Wareneinkaufskonto;
    (2) Belastung der Warenkosten auf Wareneinkaufskonto und der Nachnahmegebühr auf Konto Warenbezugskosten.

    Vgl. auch Beschaffungskosten. Da die Anschaffungskosten gemäß § 255 I HGB auch die Bezugskosten umfassen, müssen im Fall
    (2) die beiden Konten zum Abschluss in der Schlussbilanz wieder zusammengefasst werden.

    Umsatzsteuerrecht

    Der vom Empfänger entrichtete Nachnahmebetrag gehört zum Entgelt, ungeachtet einer Kürzung durch die Post um die Zahlkarten- oder Postanweisungsgebühr für die Rücküberweisung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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