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organische Bilanztheorie

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    dualistisch geprägte Auffassung über den Inhalt und Zweck der Bilanz. Entwickelt von Schmidt (Organische Tageswertbilanz, 1929, unveränderter Nachdruck 1951). Im Gegensatz zur statischen Bilanz wird das Vermögen nicht zum Nominalwert, sondern zu dem des jeweiligen Stichtags, also zum Wiederbeschaffungswert, angesetzt. Auch die Abschreibungen erfolgen auf Basis des Tageswerts. Bei höherem Wiederbeschaffungswert sind die aufgrund des Anschaffungspreises vorgenommenen Abschreibungen nach dieser Bilanztheorie zu niedrig, um den Ersatz der abgeschriebenen Gegenstände bei Außerdienststellung zu gestatten und umgekehrt.

    Markt- und Geldwertschwankungen werden getrennt durch Ausweis des Umsatzerfolgs und des Erfolgs durch Wertänderungen am ruhenden Vermögen. Damit wird vermieden, dass bei Erhöhung der Wiederbeschaffungspreise nicht realisierbare Gewinne ausgeschüttet werden.

    Vgl. auch Abbildung „Organische Bilanz”.

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