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Zentralregulierungsgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verrechnungsgeschäft; Form des Fremdgeschäfts im Handel: Übernahme der Bezahlung (Regulierung) aller Einkäufe der Mitglieder durch die Einkaufskontore des Großhandels bzw. die Zentralen kooperativer Gruppen des Handels; meist auf der Basis zentral ausgehandelter Preise und Konditionen bei gleichzeitiger Übernahme des Delkredere (Delkrederegeschäft). Da die Mengen, die die Mitglieder während einer Periode beschaffen werden, erst am Ende der Periode feststehen, sind die Preiszugeständnisse begrenzt und/oder werden durch nachträglich gewährte Jahresboni oder Gutschriften aufgebessert (Abschlussgeschäft).

    Für die Leistung der Rechnungssammlung und Zahlung in einer Überweisung wird eine Zentralregulierungsprovision fällig.

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