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Bilanzkontinuität

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bilanzprinzip, das eine im Zeitablauf formell und materiell gleichmäßige Bilanzierung gewährleisten soll.

    1. Ausprägungen: a) Formelle Bilanzkontinuität: gleiche Bilanzgliederung; gleiche Benennung und Reihenfolge einzelner Posten in verschiedenen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen eines Betriebs; z.T. auch Bilanzidentität (Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz des folgenden Jahres).

    b) Materielle Bilanzkontinuität:
    (1) Handelsrechtlich: Bewertungsstetigkeit.
    (2) Steuerrechtlich: Wegen des in § 5 I EStG kodifizierten Maßgeblichkeitsprinzips gilt Bewertungsstetigkeit grundsätzlich auch für die Steuerbilanz; 

    2. Durchbrochen wird das Prinzip der materiellen Bilanzkontinuität durch Bilanzberichtigungen aus rechtlichen, Bilanzänderungen aus betrieblichen Gründen, Bilanzierung aufgrund von Steuerbegünstigungen u.Ä. Dies muss bei einem Bilanzvergleich berücksichtigt werden.

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