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Revision von Einzugsgebiet vom 23.11.2010 - 14:20
Einzugsgebiet
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
räumlich umgrenzter Bereich, aus dem die Kunden stammen, die üblicherweise einen Handelsbetrieb aufsuchen. Die Abgrenzung von Einzugsgebieten ist Voraussetzung für die Errechnung der potenziellen Kaufkraft möglicher Standorte von Handelsbetrieben (Standortpolitik) sowie für die regionale Streuung der vom Handelsbetrieb einzusetzenden Werbeträger bzw. Werbemittel (Absatzreichweite).
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