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Devisenkassageschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäft in fremder Währung, das mit zweitägiger Valuta zu erfüllen ist. Devisenkassageschäfte im Auftrag von Kunden führen Kreditinstitute als Kommissionär mit Selbsteintritt unter Ausschluss der Anzeige nach § 405 HGB aus.

    Vgl. auch Devisentermingeschäft.

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