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Straßenverkehrsrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zusammenfassende Bezeichnung für die Vorschriften, die sich auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Straßenverkehr und die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen beziehen.

    1. Wichtige Rechtsgrundlagen: a) Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 5.3.2003 (BGBl. I 310, 919) m.spät.Änd.: enthält allg. Vorschriften über Zulassung von Kraftfahrzeugen (Betriebserlaubnis), Fahrerlaubnis sowie deren Erteilung und Entzug, eingehende Bestimmungen über die Haftpflicht des Halters und Führers von Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeughaftung), den Ausschluss und Umfang der Kraftfahrzeughaftung.
    b) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I 1565) m.spät.Änd.: regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Die Nichtbeachtung der Vorschriften der StVO wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet. Daneben kann Fahrverbot verhängt werden (§ 24 StVG).
    c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 26.4.2012 (BGBl. I 679) m.spät.Änd. und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 3.2.2011 (BGBl. I 139) m.spät.Änd.: Die StVZO und FZV schaffen die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verkehr. Sie enthalten Vorschriften über die Zulassung zum Verkehr, das Führen von Kraftfahrzeugen und die Zulassung v.a. von Kraftfahrzeugen: Pflichtversicherung sowie eingehende Bau- und Betriebsvorschriften.

    Verstöße werden nach § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet.

    2. Verkehrsrechtliche Nebengesetze nach ihrer verkehrswirtschaftlichen Bedeutung: a) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

    Vgl. auch Güterkraftverkehr i.d.F. vom 22.6.1998 (BGBl. I 1485) m.spät.Änd. sowie zahlreiche Verordnungen, Richtlinien und Erläuterungen; Gütertarifrecht (Regelung in verschiedenen Preisverordnungen).
    b) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.d.F. vom 8.8.1990 (BGBl. I 1690) m.spät.Änd. und VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21.6.1975 (BGBl. I 1573) m.spät.Änd.

    3. Weitere Gesetze: Von Bedeutung sind ferner das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.d.F. vom 28.6.2007 (BGBl. I 1206) m.spät.Änd. und das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) i.d.F. vom 5.4.1965 (BGBl. I 213) m.spät.Änd.

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