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Kundenbeschwerdestelle
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Das dt. Kreditgewerbe bietet seinen Kunden mit dem sog. Ombudsmann-Verfahren die Möglichkeit, Kundenbeschwerden an unabhängige Schlichtungsstellen bei den Spitzenverbänden des dt. Kreditgewerbes zu richten, um Streitigkeiten zwischen Banken und ihren Kunden schnell und gütlich bzw. einvernehmlich zu schlichten. Für juristische Personen gibt es diese Möglichkeit nur bei der Anwendung des Überweisungsgesetzes sowie beim Missbrauch von Zahlungskarten. Die Kundenbeschwerdestelle nimmt v.a. dann die Beschwerde nicht an, wenn der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist (§ 3 SchlichtVerfVO). Die Kundenbeschwerdestelle holt die Stellungnahme des betroffenen Kreditinstituts ein, leitet diese an den Beschwerdeführer weiter und veranlasst ggf. einen Schlichtungsvorschlag eines unabhängigen Schlichters mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung.
Vgl. auch Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank.
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