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Revision von Masseunzulänglichkeit vom 26.02.2013 - 13:52

Masseunzulänglichkeit

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    Begriff aus dem Insolvenzverfahren. Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn sich während eines Insolvenzverfahrens herausstellt, dass die Insolvenzmasse zwar zur Kostendeckung, nicht aber zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten ausreicht (§ 208 InsO). Die Insolvenzordnung (InsO) enthält dazu in den §§ 209–211 einige Regelungen, insgesamt sind aber noch viele Fragen offen, wie dieser auch als „Konkurs im Konkurs” bezeichnete Sachverhalt im Einzelnen zu lösen ist.

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