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Haushaltsplan

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Haushaltsplan der öffentlichen Haushalte (Budget, Etat) ist eine systematische Zusammenstellung der für den vorher festgelegten Zeitraum (Haushaltsperiode) geplanten und vollzugsverbindlichen Ausgabeansätze und der vorausgeschätzten Einnahmen eines öffentlichen Gemeinwesens.

    2. Wichtigste Formen in der Bundesrepublik Deutschland:
    (1) Haushaltsplan des Bundes (Bundeshaushalt);
    (2) Haushaltsplan der Länder;
    (3) Haushaltsplan der Gemeinden, die in etwas anderer Form vorgelegt werden (Haushaltssatzung).

    3. Zweck: Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben im Bewilligungszeitraum (meist 1.1. bis 31.12.); er ist Grundlage für eine rationale Haushalts- und Wirtschaftsführung.

    4. Bedeutung: Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen; in demokratischen Staaten ist der Haushaltsplan als aussagehaltigster Beweis für die von der regierenden Mehrheit verfolgte Politik anzusehen.

    Vgl. auch Haushaltsgrundsätze, Haushaltsfunktionen, Haushaltssystematik, Haushaltskreislauf.

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