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Volksvermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Summe der Reinvermögen aller Wirtschaftseinheiten einer Volkswirtschaft bzw. nach Konsolidierung der inländischen Forderungen und Verbindlichkeiten die Summe des Wertes der in einer Volkswirtschaft zu einem Zeitpunkt vorhandenen Vermögensgüter und dem Nettogeldvermögen gegenüber der übrigen Welt. Der Vermögensbegriff des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) schließt u.a. das Humankapital, das Gebrauchsvermögen sowie Grund und Boden aus. Einzelne Bestandteile des Volksvermögens werden regelmäßig im Rahmen der Vermögensrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) vom Statistischen Bundesamt (StBA) (produzierte Vermögensgüter, ohne Gebrauchsvermögen und Vorratsbestände) und von der Deutschen Bundesbank (Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Finanzierungsrechnung) ermittelt.

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