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Recht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Rechtsgemeinschaft gelten, die Rechtsordnung.

    2. Die vom Recht gewährte, in einem subjektiven Recht verkörperte Machtbefugnis oder Berechtigung, der Anspruch.

    Vgl. auch Institution.

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