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Lagergebäude

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die der Unterbringung des Lagers dienenden Gebäude.

    1. Einrichtung: je nach Haltbarkeit, Gewicht, handelsüblicher Verpackung u.a. Eigenschaften des einzulagernden Gutes erbaute Hallen oder Hochhäuser mit zweckentsprechenden Förderanlagen.

    2. Bilanzierung: Teil des Sachanlagevermögens, zur Gruppe Grundstücke und Bauten gehörend.

    3. Kostenrechnung: Lagergebäude sind von Fabrikgebäuden zu trennen, da sie andere Instandhaltungskosten verursachen und meist anderen Abschreibungssätzen unterliegen. Diese können je nach Ausstattung für die einzelnen Lagerräume unterschiedlich sein, da von der Lagerung im Freien bis zur Lagerung in Spezialgebäuden mit Klimaeinrichtungen Abstufungen im Bauwert und in der Nutzungsdauer bestehen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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