Direkt zum Inhalt

lagerhaltende Großhandlung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Großhandelsunternehmung, die Lager unterhält (Lagergeschäft). Dadurch Überbrückung zeitlicher, aber auch mengenmäßiger, räumlicher und ggf. qualitätsmäßiger Spannungen (Handelsfunktionen). Lagerhaltende Großhandlung kann sowohl die Mitglieder der Vorstufe (z.B. Hersteller) als auch der nachgelagerten Stufe (z.B. Einzelhändler) von jeweils eigener Lagerhaltung entlasten. Ihren Abnehmern ermöglicht sie breite Auswahl unter physisch vorhandenen Waren und deren rasche Auslieferung.

    Anders: Streckengroßhandlung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com