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Kalkulationszinssatz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: Der Kalkulationszinssatz dient zur Abzinsung (Diskontierung) von Zahlungsströmen. Ergebnis der Abzinsung ist der Barwert des Zahlungsstroms. Anwendungsgebiete sind z.B. die Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode), die Bewertung von Aktien oder Anleihen sowie die finanzwirtschaftliche Unternehmungsbewertung (z.B. Discounted-Cashflow-Methode oder Ertragswertverfahren).

    2. Ermittlung: Der Kalkulationszinssatz wird nach dem Opportunitätskostenprinzip aus der besten alternativen Anlagemöglichkeit des Investors abgeleitet. Wenn das geplante Investitionsprojekt realisiert wird, verzichtet der Investor auf die Rückflüsse aus der alternativen Anlage. Die entgangene Rendite der Alternativanlage entspricht den Opportunitätskosten des Investors.

    3. Bedeutung: Der Kalkulationszinssatz hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Kapital- bzw. Barwertes und damit grundlegende Bedeutung für jede Investitions-, Aktien- oder Unternehmensbewertung. Auch wenn der Kalkulationszinssatz grundsätzlich auf Basis der subjektiven Handlungsalternativen des einzelnen Investors abzuleiten ist, wird in der Bewertungspraxis vielfach eine Kapitalmarktanlage als Anlagealternative unterstellt. Damit kann der Kalkulationszinssatz aus Kapitalmarktdaten abgeleitet werden und es steht ein objektives Marktkriterium für die Bewertung zur Verfügung. Zur Ableitung des Kalkulationszinssatzes dienen in der Praxis daher i.d.R. Kapitalmarktmodelle (z.B. Capital Asset Pricing Model (CAPM) oder WACC).

    Vgl. auch Zinsfuß, Zinssatz.

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