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Versicherungsfall

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistungsfall, Schadenfall;

    1. Begriff: Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Wie dieses Ereignis beschaffen sein muss, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere aus den ihm zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Ab Eintritt des Versicherungsfalls treffen den Versicherungsnehmer verschiedene Obliegenheiten, wie die Rettungs-, Anzeige-, Auskunfts- und Belegpflicht.

    2. Bes. Merkmale in der Haftpflichtversicherung: Im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsfall ein Ereignis, das Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. Es ist ausreichend, wenn lediglich die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch einen Dritten gegeben ist.

     

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