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Kommunaler Spitzenverband

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    freiwilliger Zusammenschluss von kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte, Gemeinden). Zu den kommunalen Spitzenverbänden zählen Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag (Zusammenschluss der Landkreise) und Deutscher Städte- und Gemeindebund. Ziel ist es, die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und den Erfahrungsaustausch zu stärken. Zudem vertreten sie die Interessen der Landkreise, Städte und Gemeinden in politischen Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen.

    Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben sich in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zusammengeschlossen, um ihre Arbeit zu koordinieren, zu übergreifenden kommunalpolitischen Themen gemeinsam Stellung zu nehmen und sich zu wichtigen Gesetzentwürfen des Bundes zu äußern, die gemeinsame Interessen berühren.

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