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Seefischerei

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das berufsmäßige Fangen oder in anderer Weise Gewinnen von Fischen auf See innerhalb des Küstenmeeres und der Fischereizonen. Rechtliche Regelung durch das Seefischereigesetz i.d.F. vom 6.7.1998 (BGBl. I 1791) m.spät.Änd. Danach kann Seefischerei beschränkt und erlaubnispflichtig sein. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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