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Medicator AG

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die private Krankenversicherungsbranche hat im Juli 2003 die Auffanggesellschaft Medicator AG gegründet. Die Medicator AG steht bereit, die Erfüllung der Versicherungsverträge zu sichern, falls ein Krankenversicherungsunternehmen in eine finanzielle Notlage oder sogar in die Insolvenz geraten sollte. Die Medicator AG übernimmt damit ähnliche Aufgaben wie Protektor für den Bereich der Lebensversicherungen. Die Medicator AG hat ihren Sitz in Köln und verfügt über ein Haftungskapital von 1 Mrd. Euro. Alleiniger Aktionär der Gesellschaft ist der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).

    2. Sicherungsfall: Sollte der Fall der finanziellen Notlage eintreten - was bislang in der privaten Krankenversicherung (PKV) (s. Krankenversicherung) noch nie der Fall war - übernimmt die Medicator AG den gesamten Bestand an Krankenversicherungsverträgen einschließlich der zur Deckung der Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen notwendigen Forderungsansprüche. Die Aufgabe der Auffanggesellschaft besteht darin, die übertragenen Bestände sobald wie möglich auf aktive Krankenversicherer weiter zu übertragen und dort in eine wachsende und sich weiter entwickelnde Versichertengemeinschaft einzubinden. Die laufenden Versicherungsfälle werden in der Zwischenzeit von der Medicator AG bzw. von deren Dienstleistern erfüllt.

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