Direkt zum Inhalt

Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Juristische Person des Privatrechts. Der PSVaG ist kein Rechtsnachfolger des insolventen Arbeitgebers, sondern Schuldner einer Ausfallhaftung. Die gesetzliche Insolvenzsicherung gilt nach §§ 7–15 BetrAVG für laufende Versorgungsleistungen und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften. Der PSVaG schützt die Ansprüche aus der bAV im Rahmen der Durchführungswege Direktzusage, Pensionsfonds und Unterstützungskasse, in Spezialfällen auch Direktversicherung. Die Pensionskasse ist grundsätzlich nicht in die Insolvenzsicherung über den PSVaG einbezogen. Der PSVaG wird über Beiträge der insolvenzversicherungspflichtigen Arbeitgeber finanziert (§ 10 BetrAVG). Er tritt allerdings auch dann ein, wenn eine Beitragszahlung nicht erfolgt ist. Die Sicherung erfolgt in den Grenzen des § 7 III BetrAVG, darüber hinaus kann eine vertragliche Insolvenzsicherung bspw. über Contractual Trust Arrangements oder Verpfändungsmodelle erfolgen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com