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rollende Ware

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ware, die sich auf dem Straßen- oder Schienentransport befindet.

    Entsprechend: „schwimmende” oder „fliegende” Ware.

    Bilanzierung: In der Bilanz des Lieferanten bis zum Gefahrenübergang auf den Käufer (Realisationsprinzip) als Bestand, danach als Forderung aufzuführen.

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