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Zielsystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zielsysteme sind Gefüge von Zielen, d.h. erwünschter Ereignisse bzw. Daseinszustände, zwischen denen Beziehungen bestehen. Man unterscheidet individuelle von kollektiven Zielsystemen.

    2. Individuelles Zielsystem: Im Zielsystem erfahren die einzelnen Ziele eines Individuums eine Ordnung, welche die zeitlichen und sachlichen Bezüge zwischen den Zielen widerspiegelt und i.d.R. hierarchisch ist. Ein Entscheider muss sein Zielsystem in eine Zielfunktion überführen, um eine Auswahl aus Handlungsalternativen zu treffen, zwischen denen keine Dominanzbeziehungen bestehen. Hierzu berücksichtigt er Ziele explizit oder implizit in der Zielfunktion, wandelt Ziele in Restriktionen um, oder vernachlässigt Ziele. Beispiel: Für die Auswahl zwischen Angeboten beim Autokauf berücksichtigt ein Entscheider explizit den Preis der Fahrzeuge, berücksichtigt unterschiedliche Ausstattungen implizit über Aufpreise, wandelt das Ziel, umweltschonend zu handeln, in eine Restriktion um (keine Berücksichtigung von Angeboten jenseits eines Verbrauchslimits) und vernachlässigt alle anderen Ziele. Zur Berücksichtigung unterschiedlicher Ziele vgl. auch Nutzwertanalyse.

    3. Kollektives Zielsystem: Kooperieren mehrere Personen miteinander, so treten zum eigenen Zielsystem einer Person die Zielsysteme der Kooperationspartner; aus individuellen Zielsystemen entsteht ein kollektives Zielsystem. Welche Beziehungen zwischen den individuellen Zielen der Mitglieder des Kollektivs bestehen und und welche Ordnung sich zwischen ihnen im kollektiven Zielsystem herausbildet, hängt u.a. von Machtstrukturen, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie gesellschaftlichen und kulturellen Normen ab. Um Entscheidungen zu treffen, muss das Kollektiv entweder eine kollektive Zielfunktion vereinbaren oder kollektive (demokratische) Abstimmungsregeln einsetzen. Bes. Bedeutung für die Wirtschaftswissenschaften hat das kollektive Zielsystem der Unternehmung.

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