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Betriebshaftpflichtversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherungsdeckung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, verursacht durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens.

    2. Merkmale: Versicherungsnehmer sind Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Freiberufler und Handwerker. Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst die Freistellung des Unternehmens von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie die Prüfung der Anspruchsgrundlage bzw. die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Versichert sind neben dem Unternehmen und dessen gesetzlichen Vertretern alle Betriebsangehörungen in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.

    3. Abgrenzung: Ansprüche, die nicht im betrieblichen Umfeld, sondern im privaten Bereich entstanden sind, sind nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung, aber ggf. durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

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