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Primanota

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für einen zur Buchung vorbereiteten Belegstapel. Insbesondere manuell eingelieferte Zahlungsverkehrsbelege (z.B. Überweisungsaufträge, Schecks, Lastschrifteinreichungen) werden zur Verarbeitung der Bankbuchhaltung gebündelt. Früher wurde das Grundbuch (in der Bankbuchhaltung) als Primanota bezeichnet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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