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Postlaufakkreditiv

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sonderform eines Akkreditivs. Kredit, den eine Bank einer anderen Bank gewährt. Postlauf-Linien werden von ausländischen und dt. Banken den dt. bzw. ausländischen Banken im Zusammenhang mit Akkreditivgeschäften eingeräumt. Deutsche Banken haben z.B. die Möglichkeit, bei ausländischen Instituten Akkreditive ohne sofortige Deckung zu eröffnen. Die betreffende dt. Bank (Akkreditivbank) braucht den Akkreditivgegenwert (Valuta) erst anzuschaffen, wenn z.B. eine Benachrichtigung über die erfolgte Dokumenten-Aufnahme bei ihr eingetroffen ist. Die aufnehmende Bank gewährt der Akkreditivbank für die Dauer des Postlaufs (der Dokumente) einen Kredit.

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