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electronic cash-System

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    deutsches Zahlungsverfahren, das es Bankkunden ermöglicht, mittels ihrer girocard (Debitkarte, Bankkundenkarte) und Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) am Point of Sale (POS)-Terminal im Handel zu bezahlen. Die positive Onlineautorisierung durch eine Autorisierungszentrale, welche die Prüfung der PIN, der Echtheit der Karte, einer evtl. Sperre und der Deckung umfasst, garantiert dem Händler die unbedingte Zahlung. Die endgültige Belastung erfolgt im Interbank-Clearing zwischen Händlerbank und kartenausgebender Bank. Eine Sonderform des electronic cash-Verfahrens ist das electronic cash Offline-Verfahren. Im Gegensatz zum „echten“ electronic cash-Verfahren findet hier grundsätzlich keine Onlineautorisierung statt. Vielmehr wird anhand des Chips auf der Bankkundenkarte nach einer PIN-Identifikation abgeprüft, ob durch die aktuell vorliegende Zahlung ein vorher festgesetzter Höchstbetrag (z.B. 1.500 Euro) und ein ebenfalls vorher festgesetzter Zeitraum (z.B. 90 Tage) überschritten werden. Ist eine der beiden Voraussetzungen erfüllt, erfolgt eine Onlineautorisierung durch eine Autorisierungszentrale.

    Das electronic cash-System wird von der deutschen Kreditwirtschaft getragen und stetig weiterentwickelt. Vgl. ELV.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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