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Zweitmarke

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form eines Markenartikels. Hersteller oder Händler setzen im Rahmen ihrer Produktpolitik neben der Hauptmarke für das gleiche Produkt weitere Marken, sog. Zweitmarken - meist für andere Absatzwege - ein, um zusätzliche Marktsegmente zu erschließen (z.B. über Verbrauchermärkte statt über Fachgeschäfte) und die Kapazität besser auszulasten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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