Direkt zum Inhalt

Trigger

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schadentrigger. 1. Begriff: Definiertes Schadenereignis (Art und ggf. Höhe des Schadens), das als Auslöser für die Leistungspflicht des Rückversicherers bzw. eines sonstigen Schutzgebers gilt (sog. Deckungsauslöser).

    2. Anwendungsbereiche: Schadentrigger finden sowohl in der traditionellen Rückversicherung als auch in Konzepten der Finanzrückversicherung bzw. des Alternativen Risikotransfers Anwendung. Siehe auch Cat Bonds.

    3. Arten: Unterschieden werden Indemnity Trigger und Non Indemnity Trigger. Während der Indemnity Trigger auf den tatsächlichen Verlusten des Schutzberechtigten (in der Rückversicherung: des Zedenten) basiert und die gesamte Schadenhöhe nachgewiesen werden muss, hängt bei Non Indemnity Triggern die Deckung ausschließlich davon ab, ob ein definiertes Ereignis eingetreten ist oder nicht – unabhängig davon, ob der Schutzberechtigte tatsächlich Verluste zu verzeichnen hatte oder nicht. Die Ausprägungen des Non Indemnity Trigger sind parametrischer Trigger, Marktschaden Trigger und Modelled Loss Trigger.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com