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Zielvereinbarung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über zu erreichende jährliche Ziele mit Entgeltbezug. Je nach Grad der Zielerreichung erhält der Arbeitnehmer einen jährlichen Bonus (Bonusanspruch). Ist vereinbart, dass der Arbeitgeber Ziele vorgibt, handelt es sich nicht um eine Zielvereinbarung, sondern um eine Zielvorgabe; der Arbeitgeber hat bei der Zielvorgabe die üblichen Ermessensgrenzen zu beachten.

    2. Vertragswidriges Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung: Kommt die Zielvereinbarung nicht zustande, so heißt das nicht, dass der Arbeitnehmer keine finanziellen Ansprüche hat. Vielmehr hat er einen Schadensersatzanspruch, dessen Höhe die Arbeitsgerichte zu schätzen haben. Ein etwaiges (Mit-) Verschulden des Arbeitnehmers am Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung ist anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

    3. Mitbestimmung des Betriebsrats: Eine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats kann sich aus § 87 I Nr. 10, 11 BetrVG ergeben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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