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PoZ

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Point of Sale ohne Zahlungsgarantie. PoZ war ein dt. Verfahren zur bargeldlosen Kartenzahlung an Kassenterminals akzeptierender Stellen (v.a. Handels- und Dienstleistungsunternehmen) unter Verwendung der Bankkundenkarte. Beim PoZ-Verfahren bezahlten Kunden mit der Debitkarte (ec- und Bankkundenkarten) in Kombination mit der Unterschrift. Im Hintergrund erfolgte während des Bezahlvorgangs eine Abfrage, ob die Karte als gesperrt gemeldet ist. War dies nicht der Fall, wurde eine Lastschrift erstellt. Mit seiner Unterschrift erteilte der Kunde eine Einzugsermächtigung von seinem Konto.

    Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der dt. Kreditwirtschaft haben zum 31.12.2006 das PoZ-Verfahren eingestellt. Die dt. Kreditwirtschaft reagierte damit auf die geringe und rückläufige Nachfrage des Handels nach dem PoZ-Verfahren. Das Angebot der Kreditwirtschaft konzentriert sich seitdem auf die sicheren Bezahlverfahren Electronic Cash und Geldkarte.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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