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Bürokosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aufwendungen für Bürobedarf. Wegen der normalerweise geringen Höhe der Lagerhaltung von Bürobedarf erfasst man i.d.R. die Zugänge an Büromaterial unmittelbar unter der Kostenart Bürokosten (so auch im Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR)), sonst als Betriebsstoffe. Bürokosten werden entweder exakt für die für ihren Anfall verantwortlichen Kostenstellen ausgewiesen oder gehen aus Vereinfachungsgründen undifferenziert in die Verwaltungskosten ein.

    Kosten für Büromaschinen und -geräte: Büromaschinen.

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