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Zahlungsinstrumente

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Veraltet: Instrumente, die einem Zahlungspflichtigen zur Verfügung stehen, um Zahlungsmittel zu übertragen, insbesondere Überweisung, Lastschrift, Scheck, Debit- und Kreditkarten.

    Neudefinition durch die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt im ZAG: Zahlungsinstrumente sind personalisierte Instrumente oder Verfahren, mit denen der Zahlungsdienstnutzer Zahlungsaufträge erteilen kann (wie z.B. Debit- und Kreditkarten).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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