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Kreditwürdigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bonität; Maßstab für die Beurteilung der Fähigkeit eines potenziellen privaten oder institutionellen Kreditnehmers, für einen zur Verfügung gestellten Kredit vereinbarungsgemäß Zinsen und Tilgung leisten zu können. Die Kreditwürdigkeit ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen sowie von den gegenwärtigen und zu erwartenden zukünftigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Kreditnehmers. Diese werden im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung vor der Kreditvergabe überprüft.

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