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Anmeldekartell

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Widerspruchskartell. Sammelbegriff für Normen- und Typenkartelle, Konditionenkartelle und Mittelstandskartelle, für die bis zur Siebten GWB-Novelle vom 1.7.2005 das Widerspruchsverfahren galt. Anmeldekartelle waren vom Verbot des § 1 GWB freigestellt, soweit die Wettbewerbsbehörde der Anmeldung innerhalb der im Gesetz bestimmten Frist nicht aufgrund wettbewerblicher Bedenken widersprach. Seit der Siebten GWB-Novelle unterliegen die ehemaligen Anmeldekartelle wie nahezu alle anderen Arten von Kartellen der Legalausnahme, d.h. sie gelten ohne gesonderten Antrag oder Anmeldung als zulässig, es sei denn, die Freistellungsvoraussetzungen des § 2 GWB bzw. Art. 101 III AEUV sind für sie nicht anwendbar.

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