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Wagniskapital

Definition: Was ist "Wagniskapital"?

bezeichnet Eigenkapital, welches in neu gegründete Unternehmen eingelegt wird.

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    bezeichnet Eigenkapital, welches in neu gegründete Unternehmen eingelegt wird. Mit der Finanzierung neu gegründeter Unternehmen geht oftmals ein erhöhtes Risiko einher, weshalb die klassische fremdkapitalbasierte Bankfinanzierung weniger häufig Anwendung findet. Der Begriff Wagniskapital wird im Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) aus dem Jahre 2008 geregelt. Das Gesetz umfasst die Neuschaffung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes (WKBG) sowie eine Überarbeitung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG). Weitere Änderungen, die durch das Gesetz wirksam werden, betreffen das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz, das Kreditwesengesetz und das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Grundsätzlich werden durch das MoRaKG Regelungen festgesetzt, die Wagniskapital gesetzlich und somit steuerlich einordnen.

    Die Begriffe Wagniskapital und Venture-Capital werden zwar überwiegend synonym verwendet, jedoch findet Venture-Capital auch eine umfassendere Verwendung, da der Begriff nicht nur auf Maßnahmen, die unter das MoRaKG fallen, beschränkt ist.

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