Direkt zum Inhalt

Zeitwert

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Realgüter bzw. Sachen
    2. Nominalgüter bzw. Finanzinstrumente

    Realgüter bzw. Sachen

    1. Begriff: Neuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung insbesondere durch Abnutzung (Verschleiß), ggf. auch durch das Alter, wenn es sich um eine Sache handelt, die der Mode oder dem technischen Fortschritt unterworfen ist.

    Anders: Ersatzwert Neuwert; gemeiner Wert.

    2. Anwendungsgebiete: a) Gewerbliche und industrielle Sachversicherung (Gewerbekunde, Industriekunde);
    b) Haftpflichtversicherung.

    Nominalgüter bzw. Finanzinstrumente

    1. Begriff: Gegenwartswert i.S.d. Marktwerts (mark to market) oder eines modellbasierten Werts (mark to model), der z.B. durch Abdiskontierung der künftigen Zahlungsströme (Discounted Cash flow) gebildet wird.

    2. Anwendungsgebiete: a) Lebensversicherung (vgl. Rückkaufswert);
    b) Rechnungslegung, insbes. im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zeitwerte von Kapitalanlagen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com