Direkt zum Inhalt

Zeitwert

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Realgüter bzw. Sachen
      1. Begriff: 
      2. Anwendungsgebiete
    2. Nominalgüter bzw. Finanzinstrumente.
      1. Begriff
      2. Anwendungsgebiete

    Realgüter bzw. Sachen

    Begriff: 

    Neuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung insbesondere durch Abnutzung (Verschleiß), ggf. auch durch das Alter, wenn es sich um eine Sache handelt, die der Mode oder dem technischen Fortschritt unterworfen ist.

    Anders:  Ersatzwert, Neuwertgemeiner Wert.

    Anwendungsgebiete

    a) Gewerbliche und industrielle Sachversicherung (Gewerbekunde, Industriekunde), teilweise auch in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung und in der  Verbundenen Hausratversicherung;
    b)  Haftpflichtversicherung (Privatkunde). 

    Nominalgüter bzw. Finanzinstrumente.

    Begriff

    Gegenwartswert im Sinne des Marktwerts (mark to market) oder eines modellbasierten Werts (mark to model), der z.B. durch Diskontierung der künftigen Zahlungsströme (discounted cash flow) gebildet wird

    Anwendungsgebiete

    a) Lebensversicherung (vgl. Rückkaufswert);
    b)  Rechnungslegung, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zeitwerte von  Kapitalanlagen. Siehe auch  Fair Value.

     

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com