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Kontenrahmen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Systematik der Gliederungsgrundsätze für die Ordnung des Rechnungswesens (zuerst durch Schär und Schmalenbach), in den europäischen Staaten überwiegend nach der Dezimalklassifikation. Staatliche Regelung in Deutschland seit 1937 entsprechend den Forderungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB); sog. Buchführungsrichtlinien, entworfen von den damaligen Wirtschaftsgruppen unter Mitwirkung des Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW). Anwendung heute nicht mehr verbindlich vorgeschrieben.

    Einteilung der Konten in zehn Kontenklassen (0–9), die wiederum nach dem Dezimalsystem in Gruppen unterteilt sind. Für die Aufteilung der Klassen in Gruppen und die Unterteilung der Gruppen in Untergruppen bestehen z.T. weitgehende Empfehlungen der Wirtschafts- und Fachverbände. In diese Klassen und Gruppen sind die einzelnen Konten einzuordnen; dadurch sind sie branchenweise einheitlich nummeriert. Falls einzelne Konten in einem Betrieb nicht gebraucht werden, sind die Nummern nicht anderweitig zu besetzen.

    Vgl. auch Einzelhandelskontenrahmen, Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR), Großhandelskontenrahmen, Handwerks-Kontenrahmen, Industrie-Kontenrahmen (IKR).

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