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Korrespondenzbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditinstitut, das Zahlungsverkehr und andere Dienstleistungen für eine andere Bank erbringt, i.d.R. grenzüberschreitend. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr benötigen die Banken zur Durchführung ihres Auslandsgeschäftes ausländische Korrespondenzbanken, mit denen geschäftliche Beziehungen auf bilateraler Basis bestehen. I.d.R. wird eine gegenseitige Kontoverbindung hergestellt, die es ermöglicht, Geschäftsvorfälle in den Währungen der beiden Länder direkt miteinander zu verrechnen. Oft sind mit diesen Geschäftsbeziehungen auch Kreditlinien verbunden.

    Vgl. auch Währungskonto, Lorokonto, Nostrokonto.

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